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Verschmelzungen, Übernahmen und Umwandlungen

Verschmelzungen und Übernahmen von Gesellschaften (M&A) sind komplizierte Unterfangen, welche auf die Verstärkung der Marktposition eines Unternehmens, die Verbesserung seiner finanziellen Lage und den Gewinn neuer Absatzmärkte abzielen.

Zu Zeiten der Globalisierung kommt M&A Praktiken immer größere Bedeutung zu, was einen stetig wachsenden Bedarf nach juristischer Betreuung in diesem Bereich zur Folge hat.

Umwandlungen von Gesellschaften dienen hingegen der Anpassung der jeweiligen Rechtsform an den Charakter und die Ausmaße des Unternehmens. Insbesondere dann, wenn es zu einem raschen Wachstum kommt, kann sich die Umwandlung in eine andere Rechtsform schnell als unentbehrlich erweisen. Die Notwendigkeit einer Umwandlung kann sowohl aus den Rechtsvorschriften resultieren als auch durch die wirtschaftlichen Bedingungen hervorgerufen werden.

Weitere Beweggründe für die Umwandlung einer Gesellschaft stellen z.B. die Absicht neue Investoren zu gewinnen bzw. ein Börsengang dar.

Verschmelzungen, Übernahmen und Umwandlungen von Gesellschaften erfordern die Zusammenarbeit zahlreicher Spezialisten. Für deren steuerrechtliche Optimierung sorgen Juristen und Steuerberater.

Die Rechtskanzlei Majchrzak Brand i Wspólnicy bietet eine komplexe Betreuung bei Verschmelzungen, Übernahmen und Umwandlungen von Gesellschaften an. Unsere zahlreichen Spezialisten garantieren eine professionelle Vorbereitung und Durchführung der zuvor genannten Maßnahmen. Des Weiteren werden Ihnen die Steuerberater von Majchrak Brandt i Wspólnicy bei der Wahl entsprechender juristischer Mittel zur steuerrechtlichen Optimierung der Verschmelzung, Übernahme oder Umwandlung ihrer Gesellschaft zur Seite stehen. Unsere langjährige Erfahrung in dem Bereich garantiert Ihnen eine Leistung auf höchstem Niveau.

Das Expertenteam der Kanzlei Majchrzak Brandt i Wspólnicy bietet Ihnen eine professionelle juristische Betreuung, insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Durchführung von Audits und Due Diligence Prüfungen einer zu verschmelzenden oder vor der Übernahme stehenden Gesellschaft;
  • Verhandlung und Aufsetzung von mit einer Verschmelzung oder Übernahme einhergehenden Verträgen sowie Verträgen zwischen den zukünftigen Gesellschaftern;
  • Vorbereitung von Verschmelzungs-, Umwandlungs- und Übernahmeplänen;
  • Führung von mit einer Verschmelzung oder Übernahme verbundenen Verwaltungsverfahren in Sachen der Bewilligung dieser seitens polnischer Behörden bzw. der Behörden der EU;
  • Vorbereitung von Entwürfen aller im Laufe solcher Transformationsprozesse notwendigen Dokumente;
  • Vertretung aller an einer Verschmelzung, Umwandlung oder Übernahme beteiligten Subjekte im Registerverfahren;
  • Hilfe bei Verhandlungen mit Arbeitern, Angestellten und Gewerkschaften;
  • steuerrechtliche Optimierung von Verschmelzungen, Übernahmen und Umwandlungen.

Unsere Dienstleistungen können je nach Wunsch sowohl komplexer Natur sein und jeden der oben angeführten Aufgabengebiete umfassen als auch auf einen einzelnen dieser Punkte begrenzt werden.

Majchrzak Brandt i Wspólnicy
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